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Juergen703 | Perssönlichkeitsrechte verletzt | Zitat |
11.2.2024 - 9:09 Uhr 509 Posts Saunameister | Hallo, ich habe letztes Jahr im Juni das Ahoi auf Rügen bei Google mit folgendem Wortlaut bewertet: Für das was hier geboten (saunamäßig) wird ist der Preis viel zu hoch. In anderen Kurorten (heimatnah) gibt es Anlagen die 8 und mehr Saunen haben und den ganzen Tag geöffnet sind wovon hier ja wohl keine Rede sein kann. Zudem haben diese Bäder auch wesentlich mehrere und. größere Wasser-bzw. Spassbecken. Von den beiden Außenterrassen war eine gar nicht bestückt und auf der anderen Terrasse standen 6 Liegen und 2 Strandkörbe. Von Schatten war keine Spur zu sehen. Das einzig positive waren die Aufgüsse. Diese waren heiß und auch das Aroma war gut zu riechen. Deshalb auch 2 Sterne. Jetzt habe ich von Google eine Mail bekommen das sich der Betreiber in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt und die Bewertung gelöscht werden soll. Ich habe Google geantwortet das ich die Anlage so vorgefunden habe und leider keine Fotos habe. Einen Kreditkartenauszug von meinem Besuch könnte ich raussuchen. Ist jemanden schon mal ähnliches passiert? Jürgen |
hemmerling | Re: Perssönlichkeitsrechte verletzt | Zitat |
11.2.2024 - 17:02 Uhr 1275 Posts Saunavielwisser | Google Reviews "Rezensionen werden nicht geprüft". Wenn so was kommt, bist Du kurz vor Google-Account Löschung, wenn Du aufmuckst. Tipp: Schreibe einen Papierbrief an die Therme, mit Screenshot und Google-Bedrohungs Email, bitte um Stellungnahme, ob die Aktion vom Unternehmen kommt, mit Fristsetzung 1Zeitwoche nach Papierbriefankunft. Falls die es waren bitte um "Korrektur" Deines Beitrages so dass er nicht mehr PRechte verletzt. Kündige rechtliche Schritte an, sofern keine Stellungnahme und falls Verursacher, keine Rücknahme des Vorwurfs gegenüber Google. Update: Kündige Beschwerde beim Deutschen Saunabund ( da sind die bestimmt Mitglied) an, wenn sie nicht alles zurücknehmen gegenüber Google und sich zusätzlich entschuldigen. - Füge ein an Dich adressiertes Schreiben bei , wo die Therme als Verfasser bestätigt dass der Review keine Persönlichkeitsrechte des Unternehmens und der Mitarbeiter darstellt. - Bei Google kannst Du wenig machen, selbst die Frage 1. wessen Persönlichkeitsrechte wurden verletzt? Das Unternehmen als juristische Person hat keine. 2. Welcher Satz im Review soll verletzend sein? 3. Ist für Google neuerdings ein negativer Review einer Unternehmensdienstleistung persönlichkeitsverletzend, wenn sich das Unternehmen beschwert? wird Dir Google nicht beantworten, probiers trotzdem.- - Mache neuen Review indem Du die Zensur beschreibst - Grund für den harten Vorwurf von angeblicher Straftat: Bei Kleinkram reagieren Google, Facebook nicht suf Review-Beschwerden - Deine eigenen Persönlichkeitsrechte wurden beschädigt, da Du duch die "falsche Beschuldigung" ( Straftatbestand in Deutschland) gegenüber Google als kriminell darstehst eventuell mit Konsequenz dass Google Playstore undGMail Zugang gesperrt werden. Aus Bielefeld/NRW. Hallenbad- und Freibadbesuch, Saunieren, zumindest teilweise Anfahrt mit dem Fahrrad - am besten alles zusammen, als Tagesurlaub |
hemmerling | Re: Perssönlichkeitsrechte verletzt | Zitat |
12.2.2024 - 13:13 Uhr 1275 Posts Saunavielwisser | Hier geht's ( auch ) weiter: (Plauderecke: Re: Perssönlichkeitsrechte verletzt Aus Bielefeld/NRW. Hallenbad- und Freibadbesuch, Saunieren, zumindest teilweise Anfahrt mit dem Fahrrad - am besten alles zusammen, als Tagesurlaub |
Juergen703 | Re: Perssönlichkeitsrechte verletzt | Zitat |
13.2.2024 - 10:14 Uhr 509 Posts Saunameister | Folgende Mail hab ich von Google bekommen: Unserem Kunden ist zur Kenntnis gelangt, dass Sie unter vorstehender URL, auf Google Maps eine negative Bewertung über ihn veröffentlichen. Unser Kunde kann die Bewertung, die Sie unter vorstehender URL auf Google Maps veröffentlichen, nicht zuordnen und bittet darum die Echtheit der Bewertung zu überprüfen (BGH vom 09.08.2022 - VI ZR 1244/20). Ich habe jetzt ein Foto von meiner Kreditabrechnung nach Google geschickt. Den Orignal Kassenbon hab ich leider nicht mehr. Jürgen |
hemmerling | Re: Perssönlichkeitsrechte verletzt | Zitat |
14.2.2024 - 21:33 Uhr 1275 Posts Saunavielwisser | Man sollte negative Kritik also so äußern, dass ein Beweis des Besuchs unnötig ist, also gar nicht nötig, nur anhand der Online-Photos und Preise Erstaunlich, auf welche kranken Ideen Unternehmen kommen, und sich einen - Dich - rauspicken. Was ist bloss bei den anderen negativen Bewertungen? Aus Bielefeld/NRW. Hallenbad- und Freibadbesuch, Saunieren, zumindest teilweise Anfahrt mit dem Fahrrad - am besten alles zusammen, als Tagesurlaub |