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Forum > Rund um das Thema Sauna > SAUNA: Allgemeine Infos und Neuigkeiten über alle Saunaanlagen > Steuererhöhung in Saunaanlagen | ||||||
Saunaanlagen Allgemein - Fragen, Neuigkeiten, Änderungen und Infos zu Saunaanlagen | ||||||
In diesem Board befinden sich 414 Themen. Die Beiträge bleiben immer erhalten. Es wird moderiert von tom, Hubert. |
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Ex-Mitglied | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
Ex-Mitglied | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
Ex-Mitglied | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
Heike | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
Ex-Mitglied | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
Griller76 | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
Ex-Mitglied | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
11.4.2015 - 11:15 Uhr 31 Posts Saunauntensitzer |
Wieso richterliche Entscheidung? Alles ist o. k. Wieso die Pferde scheu machen? Wieso die Gerichte bemühen, wo alles klar ist? |
finsterbusch | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
11.4.2015 - 11:17 Uhr 1380 Posts Saunavielwisser |
nachzahlen geht gar nicht! das geld ist abgerechnet und die steuer abgeführt. bei gutscheinen ist die leistung mit dem verkauf erbracht. was geklärt werden muß ist die gültigkeitsdauer der gutscheine. da wäre zu prüfen, ob der betreiber (falls unbefristet ausgestellt) jetzt diese auf den 1.7.15 begrenzen kann. Mitglied Frank Finsterbusch ist leider im Juli 2021 verstorben |
Ex-Mitglied | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
finsterbusch | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
11.4.2015 - 11:50 Uhr 1380 Posts Saunavielwisser |
ja eigentlich hast du recht, wenn irgendwo in den vertragsbestimmungen steht, daß "die z.zt. gültige mwst." zugrunde liegt und evtl. änderungen später..., dann könnte evtl.... Mitglied Frank Finsterbusch ist leider im Juli 2021 verstorben |
Ex-Mitglied | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
tom | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
tom | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
Ex-Mitglied | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
11.4.2015 - 20:32 Uhr 1389 Posts Saunavielwisser |
Hallo, da wird das ja mit den Gutscheinen - auch in dem jeweiligen Saunaführer - noch richtig interessant. Evtl. soll man da auch noch nachzahlen, was ja nicht sein kann. Da lassen wir uns mal überraschen, wie das dann so wird. Grüße |
Heike | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
11.4.2015 - 20:56 Uhr 1018 Posts Saunavielwisserin |
Zitat von tom:
hmm, eigentlich gilt so eine karte wohl für ein jahr - wobei diese fristensetzung wohl inzwischen auch nicht mehr rechtmäßig ist. nichtsdestotrotz ist die mehrwertsteuer ja trotzdem (hoffentlich) bereits abgeführt. |
Griller76 | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
12.4.2015 - 13:00 Uhr 1517 Posts Saunaspezialist |
Zitat von Tho_mas:
Und ein Ablaufdatum eines Gutscheines ist gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht mehr zulässig. Vergleiche hierzu z.B. Urteil des Landgerichts München (LG München, Az. 702109/95) Wer die Sauna liebt, wirds auch in der Hölle schön finden = |
finsterbusch | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
11.7.2015 - 11:54 Uhr 1380 Posts Saunavielwisser |
die steuererhöhung hat auch auswirkungen auf die schwimmbäder ..und damit das genau definiert werden kann, wurde in nachtsitzungen und krisenstäben von den beamten im bundesfinanzministerium das problem gelöst! die lösung: die mehrwertsteuer steht in abhängigkeit von der wasserhöhe! deutschland ich bin stolz! Der BFH hat mit Urteil vom 28. August 2014 (a. a. O.) u. a. entschieden, dass der nationale Begriff „Schwimmbad“ richtlinienkonform im Sinne einer Sportanlage auszulegen ist. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 01. Oktober 2010 (BStBl I S. 846), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom xx.xxx 2015 IV D XX – S7XXX/XX/10XXX (2015/XXXX), BStBl S. XXX, geändert worden ist, in Abschnitt 12.11 der Absatz 1 wie folgt geändert: 1. Nach Satz 1 werden folgende neue Sätze 2 bis 4 eingefügt: „2 Ein Schwimmbad im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG muss dazu bestimmt und geeignet sein, eine Gelegenheit zum Schwimmen zu bieten. 3 Dies setzt voraus, dass insbesondere die Wassertiefe und die Größe des Beckens das Schwimmen oder andere sportliche Betätigungen ermöglichen (vgl. BFH-Urteil vom 28.08.2014, V R 24/13, BStBl 2015 II S. 194). 4 Die sportliche Betätigung muss nicht auf einem bestimmten Niveau oder in einer bestimmten Art und Weise, etwa regelmäßig oder organisiert oder im Hinblick auf die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, ausgeübt werden:“ Mitglied Frank Finsterbusch ist leider im Juli 2021 verstorben |
saunagarten | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
11.7.2015 - 15:41 Uhr 83 Posts Saunaobensitzer |
Lasst uns doch an dieser Stelle eine Lanze brechen für die eigene Heimsauna, egal ob draussen oder drinnen, elektrisch oder mit Holz Dort gibt's weder eine MWSt und erst recht keine Erhöhung !! Lediglich eine Vergnügungssteuer fällt an, doch die wird zeitgleich mit jedem Aufguss zurück erstattet Wie man sich bettet, so schwitzt man. Alles Gute vom saunagarten |
Griller76 | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
11.7.2015 - 15:58 Uhr 1517 Posts Saunaspezialist |
Stimmt, in diesem Sinne ist die Heimsauna unschlagbar. Jedoch, wenn man eine größere Gemeinschaft möchte, oder gerne mal ein Schwätzchen hält, dann ist man in einer Saunaanlage besser aufgehoben. Wer die Sauna liebt, wirds auch in der Hölle schön finden = |
Ex-Mitglied | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
24.7.2015 - 22:09 Uhr 212 Posts Dr.Sauna |
Jetzt habe ich diesen Thread auch endlich gefunden. Da nicht alle Saunaanlagen breits zum 1.7. die Preise erhöht haben, lohnt es sich immer noch, nach diesen Nachzüglern zu suchen und am besten, wenn angeboten, dort auch noch Mehrfachgutscheine zu kaufen. z.B. Gut Sternholz in Hamm 6x Feierabendtarif ab 18 Uhr für 108€ (ist eigentlich eher eine exclusive Anlage mit niveauvollem Publikum). Nach meiner unmaßgeblichen Meinung dürften auch die Inhaber von Rabattkarten (also z.B. 30% auf den normalen Eintrittspreis) nicht mit den erhöhten Preisen belastet werden, denn die Märchensteuer wurde ja bereits beim Kauf der Karte zum damals gültigen Satz abgeführt. Aber diesen Zusatzertrag werden sich die Betreiber der Anlagen nicht entgehen lassen. Was Heike's Sauna da angekündigt hat (ist es jetzt wirklich so?) grenzt für mich aber schon an Betrug. |
finsterbusch | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
15.12.2015 - 8:33 Uhr 1380 Posts Saunavielwisser |
auswüchse des regelwahns: http://biztravel.fvw.de/reisekosten-hotel-muss-sauna-getrennt-ausweisen/393/151066/4070 Mitglied Frank Finsterbusch ist leider im Juli 2021 verstorben |
Gustav | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
15.12.2015 - 20:12 Uhr 786 Posts Saunaobermeister |
Schoen geschrieben:'die geschaeftliche Notwendigkeit des Saunagangs bei den Managern darlegen und dabei erneut ins Schwitzen geraten'. |
Griller76 | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
17.12.2015 - 9:18 Uhr 1517 Posts Saunaspezialist |
Ich sehe es schon vor meinen Augen, wie in der Sendung "Achtung Kontrolle", der Zoll gnadenlos in der Sauna kontrolliert und Steuersünder jagt.... Wer die Sauna liebt, wirds auch in der Hölle schön finden = |
finsterbusch | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
17.12.2015 - 9:29 Uhr 1380 Posts Saunavielwisser |
da wirst du noch etwas warten müssen, die flüchtlingskrise ist dem zoll dazwischen gekommen. viele ehemalige zöllner waren ganz happy, als sie nun schwarzarbeit und anderes kontrollieren durften, nun stehen viele wieder an der grenze... Mitglied Frank Finsterbusch ist leider im Juli 2021 verstorben |
Ex-Mitglied | Re: Steuererhöhung in Saunaanlagen |
19.12.2015 - 15:44 Uhr 1389 Posts Saunavielwisser |
Hallo, Zum Jahresende schließt in der Kreisstadt nun die erste Privatsauna. Als Grund wird die Steuererhöhung in Verbindung mit massiven Besucherrückgang genannt. Allerdings muß man auch dazu sagen, dass die Sauna auch nicht mehr den allgemeinen Anforderungen entspricht. Es wird wohl nicht die einzige sein die geschlossen werden wird. Grüße |
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