9.1.2019 - 18:11 Uhr
15 Posts
Saunaamateur
|
Im Dezember des letzten Jahres erlitt ich nach einem Saunagang einen Schwächeanfall. Das kam so: Ich hatte kalte Füße und machte ein Fußbad. Und weil es nicht besser wurde, begab ich mich in die Dampfsauna. Dort war es angenehm warm und ich merkte, dass ich mich unbedingt ausruhen möchte. Beim Aufstehen spürte ich, dass meine Beine zitterten und darum habe ich mich auf den Boden gesetzt und wollte abwarten, bis es wieder besser wird. Dabei bin ich eingeschlafen. Andere Saunabesucher fanden mich, verständigten das Personal und ich wurde auf eine Liege gelegt. Dann folgte Puls messen und Blutdruck messen, obwohl ich sagte, dass ich mich wieder gut fühle. So ähnlich ist es mir in den letzten Jahren etwa 4-5 mal passiert, zuletzt im Februar 2018. Meine Hausärztin untersuchte mich damals und sagte mir, dass ich immer genug trinken sollte, weil die Calzium -Werte nicht stimmen, dass aber Sauna für mich nicht tabu sei. Am 2. Januar erreichte mich ein Brief, der mir eine Nutzungseinschränkung für den Saunabereich auferlegte, indem ich ohne eine geeignete Begleitperson keinen Zugang zur Nutzung der Saunaanlage bekäme. Sie berufen sich auf die Badeordnung, wo es heißt: §3, Abs.6 Personen, die sich wegen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen nicht sicher alleine bewegen können oder sich sogar gefährden,.. ist die Benutzung der Anlagen nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet. Nun will ich mir aber AUCH KEINE KREISLAUFSCHWÄCHE EINREDEN LASSEN, jedenfalls jetzt noch nicht. Dank Sauna fühle ich mich sauwohl, besuche den Arzt nur bei Grippe impfen, nehme keine Medizin und denke dass eine so enge Auslegung der Badeordnung mir mehr schadet als nützt. Wie seht ihr das? Ist von euch schon mal jemand umgekippt und welche Maßnahme erfolgte? |