2.5.2015 - 10:18 Uhr
83 Posts
Saunaobensitzer
|
Knapp 8 Monate nach Feuerstättenabnahme war der schwarze Mann jetzt das erste Mal zum Fegen da (25,79€). Es war alles super, keinerlei Beanstandungen ja sogar ganz im Gegenteil, aufgrund des sauberen Abbrandbilds im Abzug meinte der Geselle sogar, dass die Sauna ja noch nicht oft benutzt wurde .
Dass gefegt werden muss, ergibt sich aus § 15 1.BImSchV. Dort ist die "wiederkehrende Überwachung" von Feuerstätten mit mehr als 4 kw geregelt.
Die Frage ist nur, wie oft ? Da gibt es die "Kehr- und Überprüfungsordnung", kurz KÜO.
Deren Anlage 1 wiederum regelt mehrere Möglichkeiten wie z.B. :
1. ganzjährig regelmäßig benutzte Feuerstätte 4x
2. regelmäßig in der üblichen Heizperiode genutzte Feuerstätte 3x
3. mehr als gelegentlich, aber nicht regelmäßig benutzte Feuerstätte 2x
4. nach § 15 1. BImSchV wiederkehrend zu überwachende Feuerstätte 2x
5. gelegentlich benutzte Feuerstätte und Räucheranlage 1x
Was meint ihr, wie oft fegt er denn jetzt (2x oder gar 4x aufgrund der regelmäßigen Nutzung) und was sind eure Erfahrungen ?
Grüsse vom und aus dem saunagarten
|